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Wolfgang Rademacher

Konstruktiv mit Problemen umgehen und persönlich wachsen

Rettungsprogramme für außergewöhnliche Problemlösungen

Dieses Informationscenter Erfolgsonline besteht aus Büchern, Beratungen, TV-Seminaren usw. Hier lernen Sie, jene Faktoren besser zu verstehen, die bei Ihnen zu Problemen führen. Weiterhin erfahren Sie, ...

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wie Sie mit diesen Herausforderungen konstruktiv umgehen. Gemeinsam mit Wolfgang Rademacher entwickeln Sie Lösungen, die Sie in unterschiedlichsten Situationen Ihres Lebens anwenden können: mit und ohne externe sogenannte Experten.

Vertrauensvoll werden Sie Möglichkeiten kennen lernen, die Sie konstruktiv nutzen können: bei Aufgaben in persönlichen, finanziellen, kaufmännischen, wirtschaftlichen, juristischen, rechtlichen, steuerlichen und Internet-bezogenen Aufgabenfeldern. Mit diesem neu gewonnenen Wissen werden Sie auf eine nie versiegende Quelle von Ausgeglichenheit, Wohlgefühl und Intuition zugreifen.

13.06.2024

Postzustellung ist nicht Postzustellung!

Postzustellung ist nicht Postzustellung!

Das richtige Post-Know-how erspart Ihnen bares Geld – und noch so einiges mehr

Trotz E-Mail, WhatsApp & Co.: Das Kommunikationsmittel erster Wahl für Gläubiger und deren Helfershelfer mit dem Schuldner ist und bleibt der ganz normale Sackpostweg. Und auf dem »versackt« so einiges.

Sprich: Noch nie verlief die Briefzustellung so holprig und störanfällig wie heute. 

Lassen Sie sich zeigen, wie Sie diese polnische Post-Wirtschaft zu Ihrem Vorteil nutzen können. Sparen Sie mit diesem Wissen jede Menge unnötiger Ausgaben und anderen juristischen Ärger!

Was die Post macht, kommt oft gar nicht gut an.

Eins will ich nicht: einstimmen in den Chor der Frustrierten, die unisono jammern, dass früher doch alles viel besser gewesen sei. Das halte ich für ein Gerücht.

Dennoch kommen wir um eine Feststellung nicht herum: Die Sackpostzustellung gleicht heutzutage einem Glücksspiel.

Wenn Sie zu den etwas älteren Knochen gehören, können Sie sich vielleicht noch an Herrn Spahrbier erinnern. In unzähligen Fernsehshows, von »Vergissmeinnicht« bis hin zum »Großen Preis«, verkörperte dieser echte Beamte vor vielen Jahren für die TV-Nation das Idealbild des tadellosen, überkorrekten Briefzustellers.

Dieser Mythos ist inzwischen so veraltet wie eine 20-Pfennig-Marke: Postzusteller*Innen sind heutzutage geknechtete arme Schweine, die ein gigantisches Arbeits- und Laufpensum bewältigen müssen – für einen Hungerlohn. Diejenigen, die diesen Knochenjob überhaupt noch annehmen, legen dabei nicht selten eine »Leck mich doch!«-Haltung an den Tag. Was sogar nachvollziehbar ist, irgendwie.

Folge: Immer öfter kommt Post später an. Oder gar nicht. Weil sie im falschen Briefschlitz landet. Oder bequemerweise gleich im Altpapiercontainer. Was sogar bei Einschreiben oder Postzustellungsurkunden nachweislich hin und wieder passiert.

Wobei die privaten Konkurrenten der Deutschen Post AG auch kein besseres Bild abgeben: Hetze, Frust, Lotterwirtschaft.

Ist das ein Grund zum Ärgern? Nicht doch!

Wie heißt es so schön? Was dem einen sein’ Uhl ist, ist dem anderen sein’ Nachtigall. Anders gesagt …

Nutzen Sie den tagtäglichen Sackpost-Schlendrian ab jetzt konsequent zu Ihrem finanziellen oder juristischen Vorteil!

Genau das hat nämlich ein langjähriger Kunde von mir gemacht, der mit seinem Gläubiger über Kreuz lag. 

Es ging um eine angeblich unbezahlte Rechnung. Ein gerichtlicher Mahnbescheid war deswegen schon rausgegangen, gegen den mein Kunde Widerspruch eingelegt hatte. Und so kam es, wie es in Deutschland früher oder später kommen muss: Beide Parteien trafen sich vor dem Kadi wieder.

Allerdings währte die Gerichtsverhandlung deutlich kürzer, als der Gläubiger gehofft hatte. Denn seine Klage wurde vom Richter abgeschmettert – binnen Sekunden.

Denn der Schuldner hatte bereits in der Klageerwiderung darauf hingewiesen, dass der Gläubiger nicht nachweisen konnte, ihm überhaupt jemals eine Rechnung zugesandt zu haben. Der klagefreudige Gläubiger hatte sich in Sicherheit gewogen, weil er die Rechnung mit einem Verfahren verschickt hatte, das von so genannten Experten gebetsmühlenartig als das einzig Wahre angepriesen wird, wenn es um die gerichtsfeste Zustellung per Post geht.

Hätte, hätte, Fahrradkette: Leider hatte er die Rechnung ohne meinen Kunden gemacht, der über das richtige Post-Know-how verfügte – abgeleitet aus meinem gleichnamigen Ratgeber. Und daher wusste mein Leser, dass Post, über genau dieses vielempfohlene Verfahren verschickt, vor Gericht eben nicht zwangsläufig als zugestellt gilt.

Damit hieß es für den Gläubiger: zu früh gefreut – Game over! Nicht nur, dass er das Geld aus der Rechnungsstellung in den Kamin schreiben konnte. Überdies musste er die Kosten für beide Rechtsanwälte berappen, die für den Mahnbescheid, und die Gerichtsverhandlung ging ebenso noch auf seine Kosten-Kappe.

Sehen Sie, unter einem gewissen Blickwinkel betrachtet, können Sie der Post und ihren Nachahmern dankbar sein, dass bei denen so selten etwas reibungslos läuft. 

Es ist erstaunlich, wie wenig Kläger die Rechnung ohne die Schluderer-Post machen. Noch erstaunlicher, wie wenig Beklagte sich das Unwissen ihrer Gegenspieler zu Nutze machen, wenn es um die richtigen Zustellungswege und deren Nachweis geht.

Wie können Sie vor Gericht 100 % sicher nachweisen, dass Ihre Post beim Empfänger angekommen ist?

Oder wollen Sie auf der Empfängerseite genau das glaubwürdig abstreiten – obwohl Sie ein Einschreiben mit Rückschein erhalten haben?

Mit dem richtigen Post-Know-how wird Ihnen beides mit Leichtigkeit gelingen.

Diese legalen Post-Tricks werden Sie in juristischen Konflikten auf die Siegerstraße bringen.

Postzustellung ist nicht Postzustellung!

Lieber Leser!

Geld sparen oder bekommen: mit dem richtigen Post-Know-how!

Die Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Postversand kann Sie viele tausend Euro kosten – oder Ihnen, wenn Sie darüber Bescheid wissen, dieselben Unsummen ersparen. So sind Sie immer auf der richtigen Seite.

[ AUS BÖSER POST WIRD GUTE POST – UND UMGEKEHRT: Bei zivilen Streitigkeiten vor Gericht kann es prozessentscheidend sein, nachweisen zu können, dass eine bestimmte Nachricht (etwa eine Rechnung oder Mahnung) tatsächlich bei der Empfängerseite angekommen ist oder eben nicht. Wenn Sie jetzt allerdings glauben, dass zum Nachweis ein Einscheiben mit Rückschein vor Gericht als hieb- und stichfester Beweis reicht, liegen Sie falsch. Einzig und allein eine ganz andere Option wird von den Richtern als rechtssicher zugestellt anerkannt. Nutzen Sie das Wissen darüber. Entweder, um beim Abschicken auf der 100 % rechtssicheren Seite zu sein. Oder aber, um als Empfängerin oder Empfänger sogar vermeintlich »böser Einschreib-Post« im Nachhinein spielend leicht jeden Schrecken zu nehmen. ]

Wollen Sie im Streitfall richtig viel Geld sparen?

Oder bei ähnlich gelagerten Voraussetzungen das von Ihnen geforderte Geld rechtssicher einnehmen?

Dann kann eine einzige Briefsendung über Wohl und Wehe entscheiden.

Genauer: die Art, WIE dieser Brief zugestellt wird.

Es mag ja sein, dass E-Mails und Messenger-Nachrichten wie WhatsApp unsere alltägliche 08/15-Kommunikation dominieren. 

Aber wenn es um die wirklich entscheidenden Dinge geht, bleibt der Weg über die gute, alte Sackpost die einzige Option, die man besten Gewissens benutzen kann.

Mahnungen etwa über E-Mails zu verschicken ist Zeitverschwendung. Wenn Sie die Empfängerseite nicht dazu bewegen, Ihnen eine Lesebestätigung zurückzumailen, können Sie im Streitfall nie und nimmer beweisen, dass Sie diese Zahlungserinnerung jemals versendet haben. 

Gerichte stellen immer wieder fest, dass der Nachweis, dass es beim Versand solcher E-Mails zu keinen Störungsmeldungen gekommen ist, nicht reicht, damit eine E-Mail als zugestellt gewertet werden kann.

Spätestens, wenn der Empfänger behauptet, er habe seine E-Mails gar nicht mehr abrufen können, weil er beispielsweise radikales »Virtual Detox« praktiziert und den PC samt Handy kurzerhand auf den Elektronikmüll geworfen hat, haben Sie als Absender von Mahn-E-Mails ein gewaltiges Problem.

Ein Problem haben Sie aber auch, wenn Sie, sagen wir mal, Ihre Mahnung persönlich überreichen oder wenigstens eigenhändig in den Briefkasten des säumigen Schuldners werfen. Wenn Sie dafür keinen Zeugen haben, können Sie diese verlockende Möglichkeit gleich wieder von der To-do-Liste putzen.

Oder kennen Sie jemanden, der mit Ihnen allen Ernstes eine Zweitagesreise von Hamburg nach München unternimmt, nur um später bezeugen zu können, dass Sie irgendeinen Umschlag in den gegnerischen Briefschlitz geschoben haben? Eben.

Okay, Ehepartner, Verwandtschaft, Freunde & Co. mögen Ihnen diesen Giga-Gefallen vielleicht noch tun, zählen aber als Zeugen nicht viel, weil die eigene Sippschaft vor Gericht per se als befangen gilt.

Und falls Sie wirklich einen unbefangenen, neutralen Zeugen finden, der diesen Terz ohne Murren mitmacht: Kann dieser Mensch notfalls beeiden, dass in diesem Umschlag nicht bloß eine Geburtstagsglückwunschkarte gesteckt hat? Könnte er einen womöglich mehrseitigen, eng getippten Brief nach Wochen, Monaten oder Jahren buchstabengetreu aus dem Gedächtnis wiedergeben?

Und ich will’s natürlich nicht beschreien – aber können Sie sicher sein, dass Ihr Zeuge überhaupt noch lebt, wenn Sie sein Testat vor Gericht brauchen?

Irgendwie vertrackt, das alles, oder?

Deshalb nützt Ihnen sogar das oft empfohlene Einschreiben per Rückschein nicht die Bohne: Da können Sie dem Richter noch so glaubhaft machen, dass Sie Ihrem Prozessgegner Post geschickt haben. Aber wenn der andere dreist behauptet, dass der Umschlag leer war, schauen Sie dumm aus der Wäsche.

Sehen Sie, genau das sind die Argumente, die Ihnen vor Gericht weiterhelfen, wenn Sie als Empfängerin oder Empfänger im Nachhinein ein bestimmtes, unangenehmes (Mahn-)Schreiben am liebsten nicht bekommen hätten.

Wenn Sie »Das richtige Post-Know-how« kennen und folglich die EINZIGE rechtssichere Zustellart (die übrigens kaum bekannt ist, sogar bei erfahrenen Rechtsanwälten nicht), brauchen Sie nur zu vergleichen: Hat Ihr Gegner womöglich genau diese exotische Methode angewendet? Dann haben Sie leider Pech. 

Aber in neun von zehn Fällen – mindestens, wenn nicht mehr! – hat sich die Gegenseite auf das dämliche Einschreiben mit Rückschein verlassen. Und Sie können sich cool zurücklehnen und völlig entspannen: Es ist unbeweisbar, WAS Ihnen Ihr Gegenspieler zugeschickt hat. 

Und somit ist es aus Sicht des Gerichts NIEMALS angekommen.

Gut, oder? Game over für die Gegenseite.

Dass das nicht nur graue Theorie ist, beweist die Geschichte eines meiner Kunden, der seinem Gläubiger dank dieses Wissensvorsprungs ein gerichtliches Waterloo bereiten konnte.

Es ging, natürlich, um eine Rechnung, die er, so der Vorwurf, nicht bezahlt hatte. Dem gerichtlichen Mahnbescheid hatte mein Klient widersprochen. 

Resultat war die Klärung des Streitfalls vor Gericht.

Die Verhandlung war nach rekordverdächtig kurzer Zeit zu Ende: mit einer krachenden Niederlage für den Kläger. Dessen Argumentation »Ich habe dem Schuldner doch die Mahnung zugeschickt, und das sogar extra per Einschreiben mit Rückschein!« wurde vom Richter weggewischt wie ein paar Brotkrümel vom Küchentisch.

Mein cleverer Kunde behauptete nämlich einfach, der Umschlag sei so leer gewesen wie das Innere einer Seifenblase. Ob das tatsächlich stimmt, weiß ich nicht, und es juckt mich auch nicht.

Was ich aber weiß: Dieser unwiderlegbare Hinweis reichte aus, um das Argumentationsgebäude des Gläubigers zusammenstürzen zu lassen wie einen illegalen Hotelneubau in Anatolien. Der Kläger war eben dumm genug gewesen, sich einzig und allein aufs juristische Hörensagen zu verlassen. 

Und man kann meinen Kunden wahrlich keinen Vorwurf daraus machen, dass er die Unvernunft und Einfalt seines Gegners gewitzt ausgenutzt hat. Denn der Widersacher hätte sich ja rechtzeitig informieren können, oder?

Nun, aus diesem Schaden dürfte der Ex-Kläger klug geworden sein: Das ursprünglich geforderte Geld konnte er in den Kamin schreiben. Schlimmer noch: Die Kosten für beide Anwälte, den nutzlosen Mahnbescheid und die Gerichtsverhandlung musste er auch noch stemmen.

Ja, Wissen ist nicht nur Macht. Wissen ist auch bares Geld. Selbst wenn es »nur« um die Post geht.

Profitieren Sie davon, dass andere am falschen Ende sparen!

Verlassen Sie sich nicht aufs Hörensagen, wenn es um Postzustellung geht!

Die meisten Schuldner, die ich berate, waren früher selbst mal Gläubiger, die ihr Geld nicht bekommen haben.

Wenn Sie deren Schicksal vermeiden wollen, sollten Sie beim Thema »rechtssicherer Versand von Rechnungen und Mahnungen« haargenau Bescheid wissen.

Dummerweise weiß das Gros darüber eben nicht Bescheid und hat dann vor Gericht das Nachsehen.

So gesehen, kommt »Das richtige Post-Know-how« beiden Seiten zugute …

  • Gläubiger wissen dann, wie sie Rechnungen und Zahlungserinnerungen rechtssicher zustellen. Dann ist für den Gegner spätestens vor Gericht das Versteckspiel zu Ende.
  • Schuldner können ihren Kopf aus der Schlinge ziehen, falls die Gegenseite wie so oft die falsche Versandart gewählt hat. Und ich wiederhole mich gern: Die Unbedarftheit des Widersachers klug auszunutzen ist kein Verbrechen.   

Sie können es also drehen und wenden, wie Sie wollen: »Das richtige Post-Know-how« ist Pflichtlektüre für Jäger und Gejagte.

Und für Anwälte.

Denn die wissen, ich klagte schon darüber, in den allermeisten Fällen selbst nicht, wo in dieser Beziehung die Glocken hängen. 

Wie oft musste ich bei Verbraucherratgebersendungen im Fernsehen hören, dass die hinzugezogenen Anwältinnen und Anwälte gebetsmühlenartig das »Einschreiben mit Rückschein« empfehlen – und die gutgläubigen Zuschauerinnen und Zuschauer damit ins offene Messer rennen lassen.

NICHT EIN EINZIGES MAL habe ich aus dem Munde eines dieser TV-Schlaumeier die richtige Antwort gehört. Also den Verweis auf jene Option, die als einzige das Prädikat »gerichtssicher« verdient.

Mit dem »richtigen Post-Know-how« sind Sie Ihren Gegenspielern immer einen entscheidenden Schritt voraus. Denn egal, ob Sie auf der Schuldner- oder auf der Gläubigerseite stehen: Dieses Wissen nützt Ihnen, denn …

  • Sie erhalten als Schuldner erstklassigen Schutz: Gerade in solch heiklen Situationen kann eine nachweislich NICHT zugestellte Nachricht von Ihrem Gläubiger an Sie darüber entscheiden, ob man Ihnen finanziell das Fell über die Ohren zieht oder nicht. In aller Regel müssen Gläubiger nämlich nachweisen, dass sie Ihnen prozessentscheidende Botschaften und Dokumente tatsächlich postalisch ausgehändigt haben. Wenn Sie die Strategie kennen, mit denen Sie sogar Einschreiben mit Rückschein offiziell als NICHT zugestellt einstufen lassen können, haben Sie immer einen gewaltigen Vorteil.
  • Sie nutzen als Gläubiger die Achillesferse des gegnerischen Abwehrbollwerks: Wenn Sie beim Geldfordern einzig und allein auf das untaugliche Mittel namens »Einschreiben mit Rückschein« setzen, haben Sie ein Problem. Wenn Sie hingegen die EINZIGE Option kennen, ein relevantes Dokument über den Postweg so zuzustellen, dass das Gericht es als sicher zugestellt bewertet, haben Sie die Trumpfkarte in der Hand. Es lohnt sich also, dieses Wissen kennenzulernen.
  • Kostenloser Bonus-Rat: in diesem Ratgeber werden verschiedene Tools und Mustertexte zur Nachahmung empfohlen. Diesen Bonus-Content erhalten Sie KOSTENLOS, und zwar entweder auf der Windows-CD, die der gebundenen Ausgabe beiliegt, oder eben direkt als Datei im Download-Paketset. 

»Menschen, die etwas für unmöglich halten, sollten niemals andere stören, die es gerade vollbringen!«, schärft uns der irische Dramatiker George Bernard Shaw (1856 – 1950) ein.

Halten auch Sie gewisse Dinge grundsätzlich für unmöglich? 

Etwa, ein Einschreiben mit Rückschein, das an Sie gerichtet war, vor Gericht als »nicht zugestellt« anerkennen zu lassen – ohne lange Fisimatenten?

Dabei geht das. Ganz legal. Sie müssen nur das tun, was ich Ihnen im »richtigen Post-Know-how« offenbare.

Dasselbe gilt für die Annahme, dass es neben besagtem Einschreiben mit Rückschein keine andere Möglichkeit gibt, Botschaften, Dokumente und Mitteilungen auf dem Postweg so zu versenden, dass Ihre Sendung gerichtsfest als »zugestellt« gilt. Doch, diese geniale, kaum bekannte Alternative gibt es. Lesen Sie »Das richtige Post-Know-how«, und Sie zählen zu den Wenigen, die sie kennen.

Ganz im Vertrauen: Sogar neun von zehn deutschen Rechtsanwälten haben keinen Schimmer von diesem genialen Schachzug. Der Beleg dafür: Treudoof erklären die wieder und wieder und wieder (etwa in TV-Ratgebersendungen), wichtige Schriftstücke doch bittschön als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Dabei hat dieses Procedere im gerichtlichen Ernstfall nicht den allergeringsten Beweiswert!

Keine Alternative gibt es darüber hinaus zu dem Gebot, jetzt schnell zu sein und sich »Das richtige Post-Know-how« umgehend zuzulegen. Denn diesen nützlichen Ratgeber überlasse ich Ihnen zurzeit zu einem ausgesprochen günstigen Spartarif. 

Wolfgang Rademacher

Weitere Informationen

Je besser Ihre Ideen sind, desto besser werden Ihre Chancen, als Siegerin oder Sieger hervorzugehen – in geschäftlicher Hinsicht ebenso wie auf beruflichem oder privatem Gebiet. Denn eins ist todsicher:

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Die Zeiten werden nicht leichter. Ihr Leben ist kein Wunschkonzert und bleibt eine Kette aus ständigen, ungebetenen Herausforderungen unterschiedlichster Art.

Um in solch angespannten Situationen geistig, finanziell und wirtschaftlich überleben zu können, benötigen Sie Kreativität, Fantasie und Innovationsfähigkeit. Denn mit Schema F oder überholten Erfolgsrezepten von gestern können Sie neuartigen Zukunftsproblemen nicht im Geringsten angemessen begegnen.

Deshalb ist es so wichtig, dass Sie die Fähigkeit entwickeln, jederzeit ein Höchstmaß an Flexibilität abrufen zu können. Und zwar zuverlässig und bequem zugleich.

Denn sobald Sie sich sicher sind, dass Sie mit einem überdurchschnittlichen Maß an geistiger Beweglichkeit an all Ihre Lebensaufgaben herangehen, wird es Ihnen spürbar leichterfallen, Ihre Herausforderungen überhaupt erst mal anzunehmen.

Wo andere vor Problemen weglaufen oder aus lauter Unwissenheit den Kopf in den Sand stecken, gehen Sie entschlossen und erfolgsgewiss an diese Aufgaben heran. Weil Sie wissen, dass Sie über das wertvolle Know-how verfügen, um Ihre Probleme selber aus der Welt schaffen zu können, von eigener Hand.

Dieses schlagkräftige Know-how für mehr Selbstsicherheit als je zuvor finden Sie in den über sechzig Ratgebern von Wolfgang Rademacher.

Zur Person

Der Verfasser all dieser Informationen ist Wolfgang Rademacher. Der Bestseller-Autor lebt in Selm (Westfalen).

Wolfgang Rademacher liefert Ihnen handfesten, sachverständigen und ehrlichen Rat für Ihre finanziellen, persönlichen oder beruflichen Krisen. Neben wertvollen Denkanstößen stellt er Ihnen vor allem und das nötige Insider-Wissen für mehr geschäftlichen und wirtschaftlichen Erfolg zur Verfügung.

Das Einzige, was Sie in seinen Büchern niemals finden, ist der moralische Zeigefinger. Niemand weiß wohl besser als er, wie unversehens man in eine existenzielle Krisensituation geraten kann. Das spiegelt sich auch in seinem Motto wider: »Löse zuerst das Problem und nicht die Schuldfrage!«

Seine Informationstexte haben eigentlich nur eine einzige Aufgabe: Sie sollen Sie ermuntern – trotz einer Ausgangslage, die oft schwer ist – durchzustarten und durchzuhalten. Seine Ermunterung lautet: Nehmen Sie Ihr Schicksal selber in die Hand. Akzeptieren Sie jede anstehende Herausforderung. Denn die Welt interessiert es keinen deut, wie es Ihnen geht. Die einzige Person, die Ihre Probleme lösen kann, sind Sie selbst.

Nutzen Sie all die wertvollen Erfahrungen Wolfgang Rademachers voll und ganz für sich. Wolfgang Rademacher kommt Ihnen niemals mit theoretischen Hörsaalweisheiten. Vielmehr gründet sein Insiderwissen auf selbst gemachten Erfahrungen, die er in seinen praxisbezogenen Ratgeberbüchern leichtverständlich für Sie aufgeschrieben hat. Und zwar auf seine ganz persönliche, unverwechselbare Art: frei von Fachchinesisch, ohne theoretisches Geschwafel, zupackend – und immer ehrlich aus dem prallen Leben gegriffen. Und vor allem können Sie diese funktionierenden Erfahrungswerte 1 zu 1 umsetzen, haben sie ihre Wirkung doch in der Praxis zigfach unter Beweis gestellt.

Mit den Lösungen aus seinen Büchern können Sie sogar ausgesprochenen Lebens-Extremen trotzen. Denn Wolfgang Rademachers Leben war selbst alles andere als arm an Extremen. Im Gegenteil: Es war eine geschäftliche, persönliche, wirtschaftliche Achterbahnfahrt. Und seit Kindesbeinen ist er ganz vorn mitgefahren, im allerersten Wagen; da, wo einem der Gegenwind am heftigsten durchschüttelt. Er weiß nur zu gut: Mitunter dauert es quälend lange, bis man ganz oben angekommen ist ... umso schneller aber rauscht man danach einem neuen Tiefpunkt entgegen. Jedenfalls öfter, als einem lieb ist.

Er zeigt Ihnen, wie er die Talsohlen des Lebens gemeistert hat: gewitzt, beherzt, clever. Diese authentischen Erfahrungen werden Ihnen helfen, schneller und erfolgreicher ans Ziel zu kommen.

Wolfgang Rademacher kann sie fast gar nicht mehr zählen: die Nackenschläge des Lebens, die er hat einstecken müssen. Und das gleich mehrfach: Private Enttäuschungen gingen Hand in Hand mit geschäftlichen Misserfolgen und mündeten in Mammut-Schulden. Mehrfach aufgewogen werden diese Miseren aber durch seine beruflichen Triumphe, persönlichen Glücksmomente, finanziellen Durchbrüche und Schulden tilgenden Husarenstücke.

Tätigkeitsbereiche

Seine helfenden Erfahrungen schlagen sich in einem breit gefächerten Buch-Angebot nieder, in denen sich fast allen Themen finden, die das Leben schreibt. Holen Sie sich hier schnell und komfortabel das das nötige Wissen, um zu neuen Ideen für die Lösung Ihrer akuten Probleme zu kommen. Wie zum Beispiel: Rat und Hilfe (telefonische und persönliche Ratschläge); Führerschein & Autoprobleme; Beruf & Busines; Geschäftliches; Kredite; Lösungen Steuern & Finanzamt; Schulden & Insolvenz abwehren; Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung abwehren; im Internet bekannt werden und wirklich Geld verdienen; Ihr gutes Recht nutzen; geistig fit & vital sein; Dynamik & Ausdauer stärken; über Motivation & Tatkraft verfügen; Schreiben & Texten & Schnelllesen; Geschenkideen & Spiel und Glück; TV-Seminare.

Die wichtigsten Ratgeber sind das millionenfach verkaufte Buch „Die Macht des Schuldners” (Der nimmt Ihnen die Angst vor Ihrem Gläubiger und bringt Sie mit ihm auf eine Augenhöhe, wenn nicht sogar höher), „Reich durch Vergleich” (Bezahlen Sie nie wieder mehr, als Sie müssen), „Finanzierungen mit und ohne SCHUFA” (So einfach kommen Sie sogar mit rabenschwarzer Bonität noch an frisches Geld), „Bekannt wie ein bunter Hund im Internet” (Ihre leicht verständliche Do-it-yourself-Anleitung für mehr Traffic und Kunden), „Rettung in der Zwangsvollstreckung” (Damit setzen Sie Gläubiger und Gerichtsvollzieher souverän schachmatt – und zwar besser als jeder noch so teure Anwalt), „Mach pleite und starte durch” (So sichern Sie Ihre rasche wirtschaftliche Wiederauferstehung nach einer Insolvenz) und „Schreib dich reich” (Profitieren Sie vom boomenden Verkauf von Wissen im Internet - und umgehen Sie die kostspieligen Fallen des klassischen Verlagswesens).

Verschaffen Sie sich den vollständigen Überblick über seine Bücher – unverbindlich und kostenlos – unter: Erfolgsonline

© Alle Texte, Inhalte sowie Bildgrafiken unterliegen dem Copyright von Wolfgang Rademacher

Idee, Text, Bild, Ton: Wolfgang Rademacher, Eichendorffstraße 27, 59379 Selm

Autor:Wolfgang Rademacher
Ausführung:Gebundenes Buch DIN A4
 Großformat 32 x 22 cm, mit kostenloser CD-ROM
ISBN:978-3-946248-03-3

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