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wie Sie mit diesen Herausforderungen konstruktiv umgehen. Gemeinsam mit Wolfgang Rademacher entwickeln Sie Lösungen, die Sie in unterschiedlichsten Situationen Ihres Lebens anwenden können: mit und ohne externe sogenannte Experten.
Vertrauensvoll werden Sie Möglichkeiten kennen lernen, die Sie konstruktiv nutzen können: bei Aufgaben in persönlichen, finanziellen, kaufmännischen, wirtschaftlichen, juristischen, rechtlichen, steuerlichen und Internet-bezogenen Aufgabenfeldern. Mit diesem neu gewonnenen Wissen werden Sie auf eine nie versiegende Quelle von Ausgeglichenheit, Wohlgefühl und Intuition zugreifen.
So drehen Gerichtsvollzieher erfolglos ab und dadurch scheitern dann auch die Pfändungsversuche der Gläubiger in der Zwangsvollstreckung. Nur wenige Stunden, bevor ich diesen Newsletter schreiben wollte, rief mich ein treuer Leser an. Sein Problem: Aus Gutmütigkeit und Unwissenheit hatte er den Mahnbescheid seines Gläubiger ohne Widerspruch durchlaufen lassen. Der Gläubiger wollte unbedingt einen Titel gegen ihn haben. Der Betrag, um den es ging, belief sich auf 15.000 € – und die hatte er nicht. Dabei hatte der Gläubiger dem Schuldner noch versprochen, dass er diesen Titel aus dem Mahnbescheid nicht nutzen wolle, falls die Raten pünktlich bezahlt würden. Durch Forderungsausfälle bei seinen Kunden wurde der Schuldner aber immer tiefer in den Schuldensumpf gezogen. Er konnte dann die vereinbarten Raten nicht mehr aufbringen. Böse Folge: Zwangsvollstreckung!
Daraufhin hat sein Geldforderer ihm natürlich den Vollstreckungsbescheid zustellen lassen, um über den Gerichtsvollzieher Pfändungen durchzuziehen. Jetzt war Holland in Not! Das Zwangsvollstreckungs-Opfer rief mich an: Was er denn jetzt machen solle? Ich erklärte ihm, dass gerade ein Vollstreckungsbescheid oder rechtskräftiges Urteil noch lange kein Grund zum Bezahlen sind – wenn man kein Geld hat.
»Jetzt bin ich ganz aufgeschmissen. Können Sie mir sagen, wie ich mich dagegen wehren kann?« Offenbar wollte er von mir eine Patentlösung wissen. Ich sagte ihm daraufhin: »Es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Gerade bei Vollstreckungsmaßnahmen haben die Betroffenen so viele rechtliche Möglichkeiten, dass Sie selbst die schwersten Vollstreckungsgeschütze immer noch abwehren können, wenn Sie zurzeit kein Geld haben.« Und mein Rat war: »Nehmen Sie hierfür meinen Spezialratgeber ›Mittel gegen Titel.‹ Mit diesen Methoden, Techniken und Systemen haben Sie bei Zwangsvollstreckungsversuchen durch Ihren Gläubiger immer extrem flexible und außergewöhnliche Abwehrmaßnahmen zur Hand. Sie können sich erfolgreich dagegen wehren.«
Dank dieses Spezial-Ratgebers hat sich schon eine ganze Leserschar aus der Zwangsvollstreckungs-Schlinge hervorragend befreit – mit juristisch und rechtlich legalen Mitteln. Sodass der Gerichtsvollzieher anschließend mit leeren Händen dastand und die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger absolut ins Leere gelaufen sind – obwohl sie im Besitz gerichtlicher Vollstreckungstitel waren. Die meisten Schuldner haben sich anschließend überdies mit den Gläubigern auf bedeutend kleinere Beträge geeinigt als die Vollstreckungssumme nebst Zinsen und Kosten, die in dem Titel stand.
Sollten Sie sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, kann ich Ihnen nur empfehlen: Wenden Sie in der Zwangsvollstreckung die gleichen nutzbringenden Techniken an, um den Gläubiger anschließend mit einem finanziellen Vergleich ruhigzustellen. Glauben Sie mir: Ein Zwangsvollstreckungstitel heißt noch lange nicht, dass ein Gläubiger sein Geld oder einen Teil seines Geldes bekommt. Denn die rechtlichen Möglichkeiten, die Sie in unserem Rechtssystem haben, werden leider nicht ausgereizt.
Und ein Urteil »Im Namen des Volkes«, woraus sich ein vollstreckbarer Titel für die Zwangsvollstreckung ergibt, ist keine finanzielle Bank, worauf sich der Gläubiger verlassen kann, wenn Sie Ihre rechtlichen Mittel aus »Mittel gegen Titel« voll ausschöpfen. Mit dem Zwangsvollstreckungsratgeber »Mittel gegen Titel« ist es leichter, eine eingeseifte Sau am Schwanz zu packen, als bei Ihnen zu pfänden.
Versprochen!
Autor:Wolfgang Rademacher
Ausführung:Gebundenes Buch DIN A4
Großformat 29 x 21 cm, 251 Seiten mit kostenloser CD-ROM
ISBN:978-3-935599-52-8
Autor:
Wolfgang Rademacher
Ausführung:
Gebundenes Buch DIN A4
Großformat 29 x 21 cm, 251 Seiten mit kostenloser CD-ROM
ISBN:
978-3-935599-52-8
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